Baugarantien:
Treten innerhalb der Garantiezeit Mängel auf und ist der beteiligte Mitgliedsbetrieb nicht in der Lage, diese zu beheben, kommt der VSSM für die Kosten der Mängelbehebung bis zur vereinbarten Garantiesumme auf.
Erfüllungsgarantien:
Ist der beteiligte Mitgliedsbetrieb nicht in der Lage, den Werkvertrag in der geplanten Zeit zu erfüllen, kommt der VSSM für die Mehrkosten aus dieser nicht vollendeten Herstellung oder verspäteten Ablieferung bis zur vereinbarten Garantiesumme auf.
Davon profitieren Sie:
- VSSM als zuverlässiger Solidarbürge
- Unbürokratische Bestellabwicklung
- Attraktives Preisangebot
- Keine Beanspruchung der Kreditlimite der Bank
- AGB VSSM-Solidarbürgschaft
Bestellung Baugarantien:
Garantiesummen bis CHF 10'000.-
> Normgarantien
Garantiesummen ab CHF 10'000.-
> Einzel-Baugarantien
Bestellung Erfüllungsgarantien: